Der Vorstand möchte darauf hinweisen, dass das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg bezüglich der Trainings einzuhalten ist. Demgemäß ist es nicht erlaubt das Trainingsgelände Lengenloch an folgenden Tagen und Zeiten zu nutzen:
- Karfreitag ganztägig
- Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, erster Weihnachtstag bis 11 Uhr
- Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) bis 13 Uhr
Nicht-Beachtung kann zu Platzverweis führen.
Der Vorstand