Am Totengedenktag kein Trialen vor 13 Uhr

23. November 2019

Der Vorstand möchte darauf hinweisen, dass das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg bezüglich der Trainings einzuhalten ist. Demgemäß ist es nicht erlaubt das Trainingsgelände Lengenloch an folgenden Tagen und Zeiten zu nutzen:

  • Karfreitag ganztägig
  • Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, erster Weihnachtstag bis 11 Uhr
  • Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) bis 13 Uhr

Nicht-Beachtung kann zu Platzverweis führen.

Der Vorstand