Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April die 5. Rechtsverordnung bezüglich der Corona Maßnahmen erlassen.
Demnach ist der Betrieb von Sportstätten weiterhin untersagt.
Daher ist es nicht erlaubt unser Gelände für den Trialsport zu nutzen.
Für die, die es nicht wissen: Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Da sich die Lage schnell ändert, sollte sich jeder über die aktuelle rechtliche Situation auf den offiziellen Seiten informieren.
Bei Unklarheiten beantwortet der Vorstand gerne Fragen.