Allgemein

Änderungen im Trainingsbetrieb

Auf der letzten Vorstandssitzung wurden folgende Verbesserungen beschlossen

Die Details dazu wurden den Mitgliedern per E-Mail kommuniziert und werden auf den entsprechenden Webseiten erläutert.

Wir sind froh, wieder ein Stück mehr vom Regelbetrieb aufzunehmen und rechnen fest mit dem verantwortungsvollen Verhalten aller Mitglieder und Gäste.

Trainingsgelände geschlossen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April die 5. Rechtsverordnung bezüglich der Corona Maßnahmen erlassen.

Link zur Rechtsverordnung

Demnach ist der Betrieb von Sportstätten weiterhin untersagt.

Daher ist es nicht erlaubt unser Gelände für den Trialsport zu nutzen.

Für die, die es nicht wissen: Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Da sich die Lage schnell ändert, sollte sich jeder über die aktuelle rechtliche Situation auf den offiziellen Seiten informieren.

Bei Unklarheiten beantwortet der Vorstand gerne Fragen.

Massnahmen als Reaktion auf das Corona Virus

Aufgrund der sich rapide verschlechterten Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus müssen auch wir als Verein Massnahmen ergreifen, die helfen sollen, das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden ab Dienstag geschlossen bleiben. Die Stadt Stuttgart hat praktisch alle Veranstaltungen unterbunden. Selbst Kino- und Barbesuche sind untersagt.

Der Landkreis Calw empfiehlt, auf alle nicht notwendigen Zusammenkünfte zu verzichten.

Dar ADAC Württemberg hat eine Empfehlung an alle Vereine geschickt, Veranstaltungen und Trainingsbetriebe bis auf weiteres auszusetzen.

Daher hat der Vorstand folgendes beschlossen:

  • Ab sofort finden keine Vereinstrainings mehr statt.
  • Unsere geplanten Veranstaltungen für März und April werden abgesagt
    • Fahrradtrialfrühjahrstraining
    • Clubtreff mit Pfiff
    • Motorradtrial mit externen Trainern
  • Die Sanitärräume im Vereinsheim dürfen nicht mehr genutzt werden
  • Schnuppertrainings werden nicht angeboten
  • Gastfahrer sind nicht erlaubt

Wir empfehlen dringend auch auf das individuelle, persönliche Trial-Training im Gelände zu verzichten.

Bitte gebt die Information über eure Kommunikationsmittel weiter.

Wir werden die Situation kontinuierlich überprüfen und auf geänderte Lagen flexibel reagieren.

Diese Regelungen gelten ab sofort, bis auf Widerruf.

Wir wünschen allen, diese schwierige Zeit gesund zu überstehen.

Jeder ist aufgerufen seinen Teil dazu beizutragen sich selbst zu schützen, aber auch andere nicht zu gefährden.

Liebe Grüße,

Gerald

Anmeldung Trialtraining

Training im Gelände Eine Anmeldung zum Aufenthalt ist für Vereinsmitglieder freiwillig. Sie dient zur Kommunikation mit anderen Mitgliedern und zu statistischen Zwecken.

Training in der Halle: Für alle nur mit Anmeldung, siehe Nutzungsregelung Halle

Gastfahrer

Gäste werden nur akzeptiert, wenn sie mit Vereinsmitgliedern trainieren.
Der Name des Vereinsmitgliedes muss in der Buchung im Kommentar genannt werden.

Die Buchungsanfrage muss über Let-Me-Train mindestens 2 Tage vor dem geplanten Besuch erfolgen.

Erst wenn eine Bestätigung per E-Mail geschickt wurde, ist das Training gebucht.
Erfolgt keine Bestätigung oder eine Ablehnung, darf nicht trainiert werden!

Es sind maximal 5 Gastfamilien zu einer Zeit erlaubt. Falls mehrere Mitglieder einer Gastfamilie trainieren, sind diese in dem Kommentarfeld zu nennen.

Anmeldung Trainingstermin (Link zu der Reservierungssoftware let-me-train)

Bitte denkt daran, die Reservierung freizugeben, falls ihr den Termin nicht wahrnehmen könnt.

Weitere Informationen zur Reservierungssoftware: Let-Me-Train

Am Totengedenktag kein Trialen vor 13 Uhr

Der Vorstand möchte darauf hinweisen, dass das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg bezüglich der Trainings einzuhalten ist. Demgemäß ist es nicht erlaubt das Trainingsgelände Lengenloch an folgenden Tagen und Zeiten zu nutzen:

  • Karfreitag ganztägig
  • Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, erster Weihnachtstag bis 11 Uhr
  • Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) bis 13 Uhr

Nicht-Beachtung kann zu Platzverweis führen.

Der Vorstand