Nutzungsregelung

Die Trainingsinfrastruktur des Vereins besteht aus einem Außengelände und einer Trainingshalle.

Vereinsmitglieder können beide Trainingsmöglichkeiten unentgeltlich nutzen. Das Gelände kann an jedem Wochentag solange es hell ist ohne Anmeldung genutzt werden. Der Trainingsbetrieb wird durch das Reservierungssystem let-me-train geregelt. Die Nutzung der Trainingshalle ist bis 22 Uhr möglich.

Die Einrichtungen des Vereins dürfen nicht besucht werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt.

Jede(r) Trainierende muss sich an die entsprechende Nutzungsordnung halten:

Einige wenige Tage im Jahr wegen des Feiertagsgesetzes in Baden-Württemberg die  Benutzung nicht freigegeben:

  • Karfreitag ganztägig
  • Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, erster Weihnachtstag bis 11 Uhr
  • Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) bis 13 Uhr

Gastfahrerregelung

Siehe: Anmeldung zum Training