E-Kids Cup 2020 MSC „Falke“ Resultate
Der erste Lauf zum E-Kids Cup am 26. Juli 2020 war ein voller Erfolg. Die Organisatoren des MSC Falke wurde für ihre Anstrengungen mit einem super Trialwetter belohnt. Die Kinder waren happy und damit dann auch die Eltern.
24 Kinder am Start, davon 18 Kinder mit Wertung für den E-Kids Cup. 5 Kinder des MSC Falke waren dabei. In der Könnerklasse erreichte Vorjahressieger Lukas Schiebel souverän Platz 1. Kimi Brenner folgte auf Platz 3.
Bei den Erfahrenen fuhr Florian Schüssler auf Platz 5.
Hana Teichmann belegte bei den Anfängern Platz 2 und Fabian Schüssler Platz 4.
Ergebnisse auf Trial-Live: mobil, Tageswertung (pdf), Meisterschaftsstand (pdf)
Alle teilnehmenden Kinder durften eine Urkunde, eine Medaille und Sektionsmaterial zum Basteln einer eigenen Kinderzimmertrialsektion mit nach Hause nehmen.
Hier ein paar Impressionen der Veranstaltung:
Der Gäubote und Schwarzwälder-Bote berichteten in ihren Regionalausgaben.
Am 6. September geht es weiter beim AMC Biberach.
Änderungen im Trainingsbetrieb
Auf der letzten Vorstandssitzung wurden folgende Verbesserungen beschlossen
- E-Kids Cup Wettbewerb für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren am 26. Juli
- Öffnung des Geländes für Gastfahrer (maximal 5 gleichzeitig)
- Wiederaufnahme Schnupperangebot Motorradtrial
- Wiederaufnahme von organisiertem Kleingruppentraining Motorradtrial
Die Details dazu wurden den Mitgliedern per E-Mail kommuniziert und werden auf den entsprechenden Webseiten erläutert.
Wir sind froh, wieder ein Stück mehr vom Regelbetrieb aufzunehmen und rechnen fest mit dem verantwortungsvollen Verhalten aller Mitglieder und Gäste.
Eingeschränkte Nutzung des Traininggeländes
Ab dem 13. Mai ist es ausschließlich Vereinsmitgliedern erlaubt das Traininggelände Lengenloch unter strengen Auflagen zu nutzen.
Die Bestimmungen hierzu finden sich hier: Trainingsbestimmungen Corona
Trainingsgelände geschlossen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April die 5. Rechtsverordnung bezüglich der Corona Maßnahmen erlassen.
Demnach ist der Betrieb von Sportstätten weiterhin untersagt.
Daher ist es nicht erlaubt unser Gelände für den Trialsport zu nutzen.
Für die, die es nicht wissen: Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Da sich die Lage schnell ändert, sollte sich jeder über die aktuelle rechtliche Situation auf den offiziellen Seiten informieren.
Bei Unklarheiten beantwortet der Vorstand gerne Fragen.