Am Totengedenktag kein Trialen vor 13 Uhr
Der Vorstand möchte darauf hinweisen, dass das Feiertagsgesetz in Baden-WĂŒrttemberg bezĂŒglich der Trainings einzuhalten ist. DemgemÀà ist es nicht erlaubt das TrainingsgelĂ€nde Lengenloch an folgenden Tagen und Zeiten zu nutzen:
- Karfreitag ganztÀgig
- Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, erster Weihnachtstag bis 11 Uhr
- Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) bis 13 Uhr
Nicht-Beachtung kann zu Platzverweis fĂŒhren.
Der Vorstand