Eingeschränkte Nutzung des Traininggeländes
Ab dem 13. Mai ist es ausschließlich Vereinsmitgliedern erlaubt das Traininggelände Lengenloch unter strengen Auflagen zu nutzen.
Die Bestimmungen hierzu finden sich hier: Trainingsbestimmungen Corona
Trialsport für Jung und Alt
Ab dem 13. Mai ist es ausschließlich Vereinsmitgliedern erlaubt das Traininggelände Lengenloch unter strengen Auflagen zu nutzen.
Die Bestimmungen hierzu finden sich hier: Trainingsbestimmungen Corona
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April die 5. Rechtsverordnung bezüglich der Corona Maßnahmen erlassen.
Demnach ist der Betrieb von Sportstätten weiterhin untersagt.
Daher ist es nicht erlaubt unser Gelände für den Trialsport zu nutzen.
Für die, die es nicht wissen: Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Da sich die Lage schnell ändert, sollte sich jeder über die aktuelle rechtliche Situation auf den offiziellen Seiten informieren.
Bei Unklarheiten beantwortet der Vorstand gerne Fragen.
Aufgrund der sich rapide verschlechterten Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus müssen auch wir als Verein Massnahmen ergreifen, die helfen sollen, das Ansteckungsrisiko zu verringern.
Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden ab Dienstag geschlossen bleiben. Die Stadt Stuttgart hat praktisch alle Veranstaltungen unterbunden. Selbst Kino- und Barbesuche sind untersagt.
Der Landkreis Calw empfiehlt, auf alle nicht notwendigen Zusammenkünfte zu verzichten.
Dar ADAC Württemberg hat eine Empfehlung an alle Vereine geschickt, Veranstaltungen und Trainingsbetriebe bis auf weiteres auszusetzen.
Daher hat der Vorstand folgendes beschlossen:
Wir empfehlen dringend auch auf das individuelle, persönliche Trial-Training im Gelände zu verzichten.
Bitte gebt die Information über eure Kommunikationsmittel weiter.
Wir werden die Situation kontinuierlich überprüfen und auf geänderte Lagen flexibel reagieren.
Diese Regelungen gelten ab sofort, bis auf Widerruf.
Wir wünschen allen, diese schwierige Zeit gesund zu überstehen.
Jeder ist aufgerufen seinen Teil dazu beizutragen sich selbst zu schützen, aber auch andere nicht zu gefährden.
Liebe Grüße,
Gerald
Der E-Kids Cup hat es auf die Titelseite der Märzausgabe des deutschlandweit einzigen Trialmagazins „Trialsport“ geschafft!
Und das ist nicht alles; es gibt einen 4-seitigen Artikel von unserer Mona Pekarek geschrieben. Super gemacht.
Prima Werbung für die neue E-Kids Cup Trialsaison.
Training im Gelände Eine Anmeldung zum Aufenthalt ist für Vereinsmitglieder freiwillig. Sie dient zur Kommunikation mit anderen Mitgliedern und zu statistischen Zwecken.
Training in der Halle: Für alle nur mit Anmeldung, siehe Nutzungsregelung Halle
Gastfahrer
Gäste werden nur akzeptiert, wenn sie mit Vereinsmitgliedern trainieren.
Der Name des Vereinsmitgliedes muss in der Buchung im Kommentar genannt werden.
Die Buchungsanfrage muss über Let-Me-Train mindestens 2 Tage vor dem geplanten Besuch erfolgen.
Erst wenn eine Bestätigung per E-Mail geschickt wurde, ist das Training gebucht.
Erfolgt keine Bestätigung oder eine Ablehnung, darf nicht trainiert werden!
Es sind maximal 5 Gastfamilien zu einer Zeit erlaubt. Falls mehrere Mitglieder einer Gastfamilie trainieren, sind diese in dem Kommentarfeld zu nennen.
Anmeldung Trainingstermin (Link zu der Reservierungssoftware let-me-train)
Bitte denkt daran, die Reservierung freizugeben, falls ihr den Termin nicht wahrnehmen könnt.
Weitere Informationen zur Reservierungssoftware: Let-Me-Train